Amtliches Verzeichnis im Liefer- und Dienstleistungsbereich (VgV) Eintragung

    Unternehmen in das Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen eintragen lassen

    Durch die Präqualifizierung im Amtlichen Verzeichnis (AVPQ) können Sie bei Vergabeverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich auf die Eignungsprüfung gegenüber der zuständigen IHK verweisen.

    Beschreibung

    Für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass es hierfür geeignet ist und keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen. Die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis gilt als Nachweis der Eignung. Bei jeder Angebotsabgabe oder einem Teilnahmeantrag ist dann nur noch die Zertifikatsnummer und ein individueller Zugangscode anzugeben bzw. das Zertifikat als Kopie beizufügen. Für präqualifizierte Unternehmen gilt eine Eignungsvermutung. Öffentliche Auftraggeber dürfen dann nur bei begründeten Zweifeln Nachweise über Ihre Eignung einholen.

    Als präqualifiziertes Unternehmen oder freiberuflich Tätige können Sie außerdem über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, CPV-Code etc. in der bundesweiten Datenbank „Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen AVPQ “ gefunden werden, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.

    Als Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (inkl. Freiberufler) können Sie die Eintragung beantragen. Nur als reines Bauunternehmen sind Sie ausgeschlossen, da für Bauunternehmen ein anderes Verzeichnis existiert.

    Um Ihre Präqualifizierung zu erhalten, stellen Sie bitte beiliegenden Online-Antrag mit Angaben zu Ihrem Unternehmen.

    Nach abschließender und positiver Prüfung durch die zuständige IHK wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eingetragen.

    Neben den Pflichtnachweisen können Sie weitere Qualifikationsnachweise Ihres Unternehmens oder Ihrer freiberuflichen Tätigkeit einreichen. Diese sind ebenfalls Gegenstand der Überprüfung und werden im Amtlichen Verzeichnis veröffentlicht.

    Die von den IHKs überprüften Dokumente sind nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber einsehbar, dem das Zertifikat mit Zertifikatsnummer und seinem spezifischen Zugangscode vorliegt. Die Grunddaten und CPV-Codes der präqualifizierten Unternehmen sind allgemein zugänglich und auch ohne Zertifikatsnummer und Zugangscode im Amtlichen 
    Verzeichnis recherchierbar.

    Die Eintragung ist ein Jahr gültig. Um die Präqualifizierung über den Zeitraum eines Jahres fortzusetzen, ist es erforderlich, mit einem erneuten Antrag aktuelle Eignungsnachweise bei der Präqualifizierungs-Stelle einzureichen.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle können Sie online recherchieren: Zuständigkeitsfinder

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die IHK Erfurt.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: ausreichend vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Grüner Weg

    Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
    • Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes
    • Gewerbeanmeldung/-ummeldung (gilt nicht für Freiberufler)
    • Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer
    • Bescheinigung/Bestätigung der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
    • Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt (Bei mehr als drei einzelvertretungsberechtigten Personen reicht die eigenhändig unterschrieben Erklärung von drei Personen. Darunter muss derjenige fallen, der für den Bereich öffentliches Auftragswesen zuständig ist.)
    • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, in Sachsen Eigenerklärung
    • Bei Antragstellung einer GmbH & Co. KG: Bescheinigung sowohl für die GmbH & Co. KG als auch für die GmbH
    • Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkassenbescheinigung)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
    • Gewerbezentralregisterauszug GZR 3 (bei Einzelunternehmen) oder Gewerbezentralregisterauszug GZR 4 (bei juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften und Vereinen), bei Antragstellung einer GmbH & Co. KG: der GZR 4 für die KG und GZR 4 für die GmbH

    Hinweis: Die Bescheinigungen dürfen in der Regel nicht älter als drei Monate alt sein. Weiteres hierzu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

    Formulare

    - Formulare: Online-Antragsformular und Mantelbogen
    - Online-Antrag möglich, siehe amtliches-verzeichnis.ihk.de
    - Schriftformerfordernis: ja
    - Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie bzw. Ihr Unternehmen sind befähigt und berechtigt, Ihr Gewerbe auszuüben
    • Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
    • Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
    • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
    • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründen vorliegen, z.B. vergangene Verstöße.

    Rechtsgrundlage(n)

    Zum Teil nach Landesgesetzen bzgl. Unterschwellenvergabe.

    Rechtsbehelf

    Die Ablehnung der Eintragung ist ein Verwaltungsakt. Je nach Landesrecht sind dagegen Widerspruch beziehungsweise verwaltungsgerichtliche Klage möglich. Detaillierte Informationen dazu können Sie dem Ablehnungsbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Präqualifizierung bei der Präqualifizierungsstelle, nach Prüfung werden Sie in das Verzeichnis aufgenommen.

    • Auf der Internetseite www.amtliches-verzeichnis.ihk.de finden Sie den Online-Antrag
    • Diesen füllen Sie aus und fügen die dort geforderten Dokumente bei
    • Für Fragen stehen Ihnen die unter „Zuständigkeit und Kosten“ genannten Auftragsberatungsstellen und IHKs zur Verfügung
    • Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach
    • Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, trägt die zuständige IHK Sie in das Amtliche Verzeichnis ein
    • Sie erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und einen Zugangscode

    Diese beiden Nummern teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit, damit er Zugang zu Ihren im Amtlichen Verzeichnis hinterlegen Nachweisen erhält.

    Fristen

    • Das Zertifikat über die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis ist ein Jahr gültig. Diese Frist beginnt ab der Eintragung.
    • Sollten sich im Jahresverlauf bei Ihrem Unternehmen Änderungen mit Bezug auf die Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise ergeben, sind Sie verpflichtet, dies der örtlich zuständigen IHK (oder der Präqualifizierungsstelle) mitzuteilen, da dann das Amtliche Verzeichnis ggf. geändert werden muss (ggf. auch Löschung des Eintrags).
    • Spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Zertifikats erhalten Sie von Ihrer IHK einen Hinweis, damit Sie ausreichend Zeit für einen Antrag auf Verlängerung haben.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Präqualifizierung in der Regel nicht länger als drei Wochen, die anschließende Eintragung durch die IHK dauert maximal sechs Arbeitstage.

    Kosten

    • Die Höhe der jeweiligen Kosten variiert je nach Bundesland. 
    • Die Kosten fallen kumulativ an.

    Kostenrahmen für die Eintragung durch die IHK: Gebühr ab 50.0 EUR bis 83.0 EUR

    Kostenrahmen für die Präqualifizierung: Gebühr ab 160.0 EUR bis 181.0 EUR

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des öffentlichen Verzeichnisses sowie auf der Internetseite der Auftragsberatungsstellen.
    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, können Sie in der Liste der Eignungsnachweise nachlesen.

    Bemerkungen

    Zum Teil gibt es landesspezifische Anforderungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 03.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)