Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Genehmigung

    Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen)

    Beschreibung

    Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil bestimmte Arbeiten aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erfordern, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung. Dies kann z.B. Tunnelbauarbeiten oder stark witterungsabhängige Konservierungsarbeiten betreffen, soweit sie nicht bereits nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG gesetzlich zulässig sind. Die Bewilligung wird ausschließlich für die fortzuführende Tätigkeit selbst und die damit unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten erteilt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Fax: 0361 573831-062

    Telefon Festnetz: 0361 573831-000

    E-Mail: as-mitte@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag ist in einem formlosen Schreiben zu stellen.

    Der Antrag muss u.a. enthalten (näherer Angaben ergeben sich aus der Anlage):

    • Benennung des Betriebes / gegebenenfalls der Baustelle,
    • Anzahl der pro Schicht zu beschäftigenden Arbeitnehmer,
    • Beschreibung des Verfahrens,
    • konkreter Zeitraum der beantragten Bewilligung (erster/letzter Sonntag/Feiertag),
    • Begründung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen

    Formulare

    Hinweise zur Antragsstellung gemäß § 13 Abs. 4 ArbZG

    Voraussetzungen

    - aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen ist ein ununterbrochener Fortgang der Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Widerspruch, gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht).

    Fristen

    Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor dem ersten Sonn- und Feiertag, an dem Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, bei der zuständigen Stelle eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen.

    Kosten

    Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 12.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit, Ruhezeit, Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English