Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen Überprüfung

    Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) - Förderungen beantragen

    Sie bewirtschaften mindestens 3 ha im Benachteiligten Gebiet oder im Spezifischen Gebiet, dann können Sie einen Antrag auf Ausgleichszulage für Benachteiligte und/oder Spezifische Gebiete stellen. Sie müssen jedoch einen Mindestförderbetrag von 300,00 Euro je Maßnahme erreichen.

    Beschreibung

    Die Ausgleichszulage ist eine Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von NATURA 2000-Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten aus, welche den Unternehmen durch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen entstehen, um dadurch die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Flächenbewirtschaftern außerhalb dieser drei Gebiete entgegenzuwirken sowie den Erhalt dieser Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Biodiversität abzusichern. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausgleichszulage sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 57 - Agrarförderzentrum Nordthüringen - Zweigstelle Bad Frankenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kyffhäuserstraße 44

    06567 Bad Frankenhausen

    Kontakt

    Fax: +49 361 574136-299

    Telefon Festnetz: +49 361 574136-101

    E-Mail: post.bfh@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 57 - Agrarförderzentrum Nordthüringen - Zweigstelle Mühlhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenstraße 94

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574138-101

    Fax: +49 361 574138-299

    E-Mail: post.mhl@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

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    Adresse

    Hausanschrift

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    Telefon Festnetz: +49 361 574013-333

    E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online einzureichen sind.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Ausgleichszulage ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Ausgleichszulage wird in Form des Sammelantrags mit seinen Anlagen über das Portal PORTIA online eingereicht.

    Die Anmeldung im Portal erfolgt per eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto.

    Fristen

    Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 10.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Landwirtschaftsförderung, flächenbezogene Fördermaßnahmen, flächenbezogene Agrarförderung, flächenbezogene Förderung, Agrarförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de