Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) – Förderungen beantragen
Sie bewirtschaften mindestens 3 ha im Benachteiligten Gebiet oder im Spezifischen Gebiet, dann können Sie einen Antrag auf Ausgleichszulage für Benachteiligte und/oder Spezifische Gebiete stellen. Sie müssen jedoch einen Mindestförderbetrag von 300,00 Euro je Maßnahme erreichen.
Beschreibung
Die Ausgleichszulage ist eine Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von NATURA 2000-Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten aus, welche den Unternehmen durch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen entstehen, um dadurch die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Flächenbewirtschaftern außerhalb dieser drei Gebiete entgegenzuwirken sowie den Erhalt dieser Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Biodiversität abzusichern. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausgleichszulage sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Ansprechpartner
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Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 361 574013-333
E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online einzureichen sind.
Formulare
Voraussetzungen
Es ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Die Ausgleichszulage ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Ausgleichszulage wird in Form des Sammelantrags mit seinen Anlagen über das Portal PORTIA online eingereicht.
Die Anmeldung im Portal erfolgt per eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto.
Fristen
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 10.04.2024