Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie umgezogen sind, dann benötigen Sie für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung.
Beschreibung
Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Gebühren: nein
Am Schloßpark
Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
Bus: RVG Gera/Land
Bad Köstritz
Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
Heinrich-Schütz-Haus
Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
Bus: RVG Gera/Land
Julius-Sturm-Platz
Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
Bus: RVG Gera/Land
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          geschlossen Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch       geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr  Freitag          geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Weitere Informationen
Behindertentoilette vorhanden
erforderliche Unterlagen
Wohnungsgeberbestätigung
Diese wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Frist von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit einer An-, Um - oder Abmeldung in der Regel sofort.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015