Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Wenn Sie umgezogen sind, dann benötigen Sie für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung.

    Beschreibung

    Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.

    Hinweise für Auma-Weidatal: Wohnungsgeberbescheinigung

    Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Vermieters;
    • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum;
    • die Anschrift der Wohnung;
    • die Namen der meldepflichtigen Personen;
    • sowie Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist.

    Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Vermieters;
    • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum;
    • die Anschrift der Wohnung;
    • die Namen der meldepflichtigen Personen;
    • sowie Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Auma-Weidatal - Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktberg 9

    07955 Auma-Weidatal

    Behindertenparkplatz: Eichplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Eichstraße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag von 9:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36626 64619

    Fax: +49 36626 64646

    E-Mail: info@auma-weidatal.de

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2015 (von: Rösler, Monika)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Wohnungsgeberbestätigung

    Diese wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt.

    Hinweise für Auma-Weidatal: Wohnungsgeberbescheinigung

    Wohnungsgeberbescheinigung als Download

    Wohnungsgeberbescheinigung als Download

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit einer An-, Um - oder Abmeldung in der Regel sofort.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2015 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)