Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Wenn Sie umgezogen sind, dann benötigen Sie für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung.

    Beschreibung

    Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenberg - Einwohnermeldebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 13/14

    07607 Eisenberg

    Behindertenparkplatz: Markt 3
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 12
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 14
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 45
    Gebühren: ja

    Haltestelle: Markt

    Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 57

    07601 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Weiterhin haben wir jeden ersten Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Reglegungen zu Feiertagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eisenberg/Thüringen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36691 73-456

    Fax: +49 36691 73-442

    E-Mail: meldebehoerde@rathaus-eisenberg.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE49 8207 0000 0331 3111 00

    BIC: DEUTDE8EXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE89 8309 4494 0000 6640 65

    BIC: GENODEF1ESN

    Bankinstitut: Volksbank Eisenberg eG

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE17 1203 0000 0001 0260 87

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Stadt Eisenberg/Thüringen

    Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen

    IBAN: DE22 8305 3030 0000 0003 10

    BIC: HELADEF1JEN

    Bankinstitut: Sparkasse Jena-Saale-Holzland

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2020 (von: Schober, Rico)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Wohnungsgeberbestätigung

    Diese wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit einer An-, Um - oder Abmeldung in der Regel sofort.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2015 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)