Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Wenn Sie umgezogen sind, dann benötigen Sie für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung.

    Beschreibung

    Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breitscheidstraße 133
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Wichtiger Hinweis: Im Moment ist der Zugang im Gebäude Breitscheidstraße 133 mittels Aufzug nicht möglich (Stand 10/2024). Bitte wenden Sie sich bei Bedarf zwecks Absprache an die zuständige Stelle! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Kontakt

    Fax: +49 3672 486329

    Telefon Festnetz: +49 3672 486320

    E-Mail: buergerservice@rudolstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Wohnungsgeberbestätigung

    Diese wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit einer An-, Um - oder Abmeldung in der Regel sofort.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    Bundesmeldegesetz, Wohnungsgeberbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de