Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Wenn Sie umgezogen sind, dann benötigen Sie für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung.

    Beschreibung

    Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grammetal - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 19

    99428 Isseroda

    Isseroda Schloßgasse

    Bus: 233

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Hinweis: Nur mit Terminvereinbarung !

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 8311-10

    Fax: 03643 8311-28

    E-Mail: meldeamt@grammetal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2012 (von: Peter Buss)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Wohnungsgeberbestätigung

    Diese wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit einer An-, Um - oder Abmeldung in der Regel sofort.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2015 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)