Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Wenn Sie umgezogen sind, dann benötigen Sie für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung.

    Beschreibung

    Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677-0

    Fax: 03606 677-900

    E-Mail: einwohnermeldeamt@heilbad-heiligenstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: B
      • Bus: A

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-17:00 Uhr Dienstag 08:00-17:00 Uhr Mittwoch 08:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-17:00 Uhr Freitag 08:00-17:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677-0(Zentrale)

    Fax: 03606 677-900

    E-Mail: einwohnermeldeamt@heilbad-heiligenstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wohnungsgeberbestätigung

    Diese wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt.

    Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Wohnungsgeberbestätigung

    Sie benötigen eine Wohnungsgeberbestätigung.

    Klick für Download

    Formulare

    Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Wohnungsgeberbestätigung

    An dieser Stelle können Sie die Wohnungsgeberbescheinigung online beantragen.

    Online-Formular (für Wohnungsgeber)

    Alternativ können Sie das unten stehende Formular ausfüllen und an uns zusenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit einer An-, Um - oder Abmeldung in der Regel sofort.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Wohnungsgeberbestätigung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    Wohnungsgeberbescheinigung, Bundesmeldegesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de