Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie umgezogen sind, dann benötigen Sie für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung.
Beschreibung
Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr
Kontakt
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: B
- Bus: A
Öffnungszeiten
Montag 08:00-17:00 Uhr Dienstag 08:00-17:00 Uhr Mittwoch 08:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-17:00 Uhr Freitag 08:00-17:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 677-0(Zentrale)
Fax: 03606 677-900
Kontaktperson
Frau Corinna Volkmar
Telefon Festnetz: 03606 677-141
Fax: 03606 677-900
Frau Stefanie Röhrig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03606 677431
Frau Juliana Heinemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03606 677432
Frau Kathrin Brilke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03606 677433
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
erforderliche Unterlagen
Wohnungsgeberbestätigung
Diese wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt.
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Wohnungsgeberbestätigung
Sie benötigen eine Wohnungsgeberbestätigung.
Formulare
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Wohnungsgeberbestätigung
An dieser Stelle können Sie die Wohnungsgeberbescheinigung online beantragen.
Online-Formular (für Wohnungsgeber)
Alternativ können Sie das unten stehende Formular ausfüllen und an uns zusenden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Frist von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit einer An-, Um - oder Abmeldung in der Regel sofort.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Wohnungsgeberbestätigung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015
Stichwörter
Wohnungsgeberbescheinigung, Bundesmeldegesetz