• Kauern (Landkreis Greiz, Thüringen)
abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz

Beratung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Beschreibung

Den Industrie- und Handelskammern wurde mit § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen übertragen. Die IHKs beraten zur Verwertung und Beseitigung von z. B. Gewerbeabfällen, Verpackungen und Elektronikschrott.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

Adresse

Hausanschrift

Gaswerkstraße 23

07546 Gera

Hauptgeschäftsstelle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 3062

07490 Gera

Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr ; Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

E-Mail: info@gera.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 20.02.2013

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Wesentliche Elemente des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

  • Neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (insbesondere Abfallbegriff, Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Verwertung, Beseitigung)
  • Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme
  • Einführung von Recycling- und Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle (65 Prozent) sowie für Bau- und Abbruchabfällen (80 Prozent) - jeweils ab 2020
  • Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen (ab 2015)
  • Schaffung von verordnungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung einer "Wertstofftonne" (gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen)
  • Absicherung der "dualen Entsorgungsverantwortung" von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung, insbesondere der gewerblichen Sammlung von getrennt gehaltenen Haushaltsabfällen zur Verwertung
  • Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
  • Verbesserung des Qualitätsprofils der Entsorgungsfachbetriebe

Bitte berücksichtigen Sie auch die Änderungen zum Verpackungsgesetz ab 2019 unter https://verpackungsgesetz-info.de/

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera am 13.06.2018

Version

Technisch erstellt am 24.07.2014

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024