Beratung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Beschreibung
Den Industrie- und Handelskammern wurde mit § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen übertragen. Die IHKs beraten zur Verwertung und Beseitigung von z. B. Gewerbeabfällen, Verpackungen und Elektronikschrott.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Industrie- und Handelskammer
Empfänger: Industrie- und Handelskammer
IBAN: DE14 8207 0000 0004 6125 29
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wesentliche Elemente des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
- Neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (insbesondere Abfallbegriff, Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Verwertung, Beseitigung)
- Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme
- Einführung von Recycling- und Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle (65 Prozent) sowie für Bau- und Abbruchabfällen (80 Prozent) - jeweils ab 2020
- Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen (ab 2015)
- Schaffung von verordnungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung einer "Wertstofftonne" (gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen)
- Absicherung der "dualen Entsorgungsverantwortung" von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung, insbesondere der gewerblichen Sammlung von getrennt gehaltenen Haushaltsabfällen zur Verwertung
- Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
- Verbesserung des Qualitätsprofils der Entsorgungsfachbetriebe
Bitte berücksichtigen Sie auch die Änderungen zum Verpackungsgesetz ab 2019 unter https://verpackungsgesetz-info.de/
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera am 13.06.2018