Beratung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Beschreibung
Den Industrie- und Handelskammern wurde mit § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen übertragen. Die IHKs beraten zur Verwertung und Beseitigung von z. B. Gewerbeabfällen, Verpackungen und Elektronikschrott.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus "Am Stadion"
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Thür. Landtag/IHK Erfurt
Linie:- Straßenbahn: 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wesentliche Elemente des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
- Neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (insbesondere Abfallbegriff, Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Verwertung, Beseitigung)
- Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme
- Einführung von Recycling- und Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle (65 Prozent) sowie für Bau- und Abbruchabfällen (80 Prozent) - jeweils ab 2020
- Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen (ab 2015)
- Schaffung von verordnungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung einer "Wertstofftonne" (gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen)
- Absicherung der "dualen Entsorgungsverantwortung" von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung, insbesondere der gewerblichen Sammlung von getrennt gehaltenen Haushaltsabfällen zur Verwertung
- Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
- Verbesserung des Qualitätsprofils der Entsorgungsfachbetriebe
Bitte berücksichtigen Sie auch die Änderungen zum Verpackungsgesetz ab 2019 unter https://verpackungsgesetz-info.de/
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera am 13.06.2018