abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Beratung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Beschreibung

    Den Industrie- und Handelskammern wurde mit § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen übertragen. Die IHKs beraten zur Verwertung und Beseitigung von z. B. Gewerbeabfällen, Verpackungen und Elektronikschrott.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 90 01 55

    99104 Erfurt

    Hausanschrift

    Arnstädter Str. 34

    99096 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus "Am Stadion"
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Thür. Landtag/IHK Erfurt
      Linie:
      • Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 3484-0

    Fax: 0361 3485-950

    E-Mail: info@erfurt.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wesentliche Elemente des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

    • Neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (insbesondere Abfallbegriff, Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Verwertung, Beseitigung)
    • Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie
    • Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme
    • Einführung von Recycling- und Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle (65 Prozent) sowie für Bau- und Abbruchabfällen (80 Prozent) - jeweils ab 2020
    • Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen (ab 2015)
    • Schaffung von verordnungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung einer "Wertstofftonne" (gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen)
    • Absicherung der "dualen Entsorgungsverantwortung" von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung, insbesondere der gewerblichen Sammlung von getrennt gehaltenen Haushaltsabfällen zur Verwertung
    • Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
    • Verbesserung des Qualitätsprofils der Entsorgungsfachbetriebe

    Bitte berücksichtigen Sie auch die Änderungen zum Verpackungsgesetz ab 2019 unter https://verpackungsgesetz-info.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera am 13.06.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de