Sportförderung kommunal
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine finanzielle Förderung für Ihren Sportverein erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. an Ihr Landratsamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Gotha - Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. Die Anzahl der Parkplätze ist begrenzt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen