Sportförderung kommunal
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine finanzielle Förderung für Ihren Sportverein erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. an Ihr Landratsamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Nordhausen - Fachbereich Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 908410
Internet
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie alle Antragsunterlagen finden Sie unter https://landkreis-nordhausen.de/hortbetreuung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen