• Nesse-Apfelstädt (Landkreis Gotha, Thüringen)
Vergnügungsteuer Erhebung

Spielautomatensteuer

Auf den Betrieb von Spielautomaten wird in der Regel eine Vergnügungssteuer erhoben. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Beschreibung

Die Spielautomatensteuer ist eine Vergnügungsteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandsteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

Ansprechpartner

Für Nesse-Apfelstädt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung

Kosten

Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

Version

Technisch erstellt am 23.09.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Spielapparate, Glücksspiel, Spielhallenerlaubnis, Spielgeräte, Spielsteuer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024