Vergnügungsteuer Erhebung

    Spielautomatensteuer

    Auf den Betrieb von Spielautomaten wird in der Regel eine Vergnügungssteuer erhoben. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Spielautomatensteuer ist eine Vergnügungsteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandsteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gotha - Abt. Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Ekhofplatz 24

    99867 Ülleben

    Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Im Innenhof
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Orangerie
      Linie:
      • Bus: Orangerie
    • Haltestelle: Orangerie
      Linie:
      • Straßenbahn: Orangerie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 * Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3621 222-294

    Fax: +49 3621 222-337

    E-Mail: steuern@gotha.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Spielapparatesteuer-Erklärung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Spielautomatensteuer

    Thüringer Kommunalabgabengesetz
    Abgabenordnung
    Automatensteuersatzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Spielautomatensteuer

    Spielgeräte in Spielhallen mit Gewinn: 15 v. H. des Einspielergebnisses
    Spielgeräte in Spielhallen ohne Gewinn: 50 Euro
    Spielgeräte in Gaststätten mit Gewinn: 12 v. H. des Einspielergebnisses
    Spielgeräte in Gaststätten ohne Gewinn: 30 Euro
    Gewaltspielgeräte: 30 v. H. des Einspielergebnisses
    Personalcomputer: 12 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glücksspiel, Spielapparate, Spielhallenerlaubnis, Spielsteuer, Spielgeräte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de