Vergnügungsteuer Erhebung

    Spielautomatensteuer

    Auf den Betrieb von Spielautomaten wird in der Regel eine Vergnügungssteuer erhoben. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Spielautomatensteuer ist eine Vergnügungsteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandsteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

    Ansprechpartner

    Stadt An der Schmücke - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bahnhof 43

    06577 An der Schmücke

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Heldrungen
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen
      • Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda
      • Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern
      • Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034673 72-22

    Telefon Festnetz: 034673 72-26

    Telefon Festnetz: 034673 72-16

    E-Mail: steuern@anderschmuecke.de

    E-Mail: mieten@anderschmuecke.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt An der Schmücke

    Empfänger: Stadt An der Schmücke

    IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83

    BIC: HELADEF1KYF

    Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielsteuer, Glücksspiel, Spielapparate, Spielhallenerlaubnis, Spielgeräte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de