Vergnügungsteuer Erhebung

    Spielautomatensteuer

    Auf den Betrieb von Spielautomaten wird in der Regel eine Vergnügungssteuer erhoben. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Spielautomatensteuer ist eine Vergnügungsteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandsteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Finanzverwaltung/Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 12

    36448 Schweina

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grundschule
      Linie:
      • Bus: 140
    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: 41
    • Haltestelle: Kunstschule
      Linie:
      • Bus: 195

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadtkasse Bad Liebenstein

    Empfänger: Stadtkasse Bad Liebenstein

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 1271 75

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glücksspiel, Spielsteuer, Spielgeräte, Spielhallenerlaubnis, Spielapparate

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English