Spielautomatensteuer
Auf den Betrieb von Spielautomaten wird in der Regel eine Vergnügungssteuer erhoben. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Spielautomatensteuer ist eine Vergnügungsteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandsteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Steueramt).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742475(SB Abgaben)
Telefon Festnetz: 03681 742476(SB Abgaben)
Telefon Festnetz: 03681 742477(SB Abgaben)
Fax: 03681 742689
E-Mail: kaemmerei@stadtsuhl.de
Bankverbindung
Stadtverwaltung Suhl
Empfänger: Stadtverwaltung Suhl
IBAN: DE59 8405 0000 1705 0041 44
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Formulare
Anlage 2b - Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten
Anlage 3 - Apparate mit sex- gewalt- und kriegsverherrlichenden Spielen
Anmeldeformular Spielgeätesteuer
Anlage 4 - Computer mit und ohne Multimediaausstattung
Abmeldeformular Spielgerätesteuer
Anlage 1 - Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit außer Gewalt
Anlage 2a - Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
Spielapparatesteuererklärung
Weitere Informationen
Leitweg-ID Stadtverwaltung Suhl: 16054000-0001-78
https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Kosten
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Spielapparate, Glücksspiel, Spielhallenerlaubnis, Spielgeräte, Spielsteuer