Trinkwasserüberwachung
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserüberwachung.
Beschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ges@ilm-kreis.de
De-Mail: ges@ilm-kreis.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03628 738-501
Fax: 03628 738-503
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013