Trinkwasserüberwachung
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserüberwachung.
Beschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Hygiene
Beschreibung
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgungsanlagen des Landkreises und entscheidet bei Überschreitung von Grenzwerten über entsprechende Maßnahmen. Außerdem erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zu Themen wie der Überwachungspflicht bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, Wasserversorgungsanlagen und die Nutzung von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen. Die Qualität des Badewassers, die allgemeine Hygiene, die Wasseraufbereitungsanlagen und die Eigenüberwachung öffentlicher Schwimmbäder werden ebenfalls vom Gesundheitsamt überwacht und überprüft. Das Gesundheitsamt hat weiterhin die Aufgabe, die Einhaltung hygienischer Bedingungen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen durch Kontrollen der Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen sowie der Einhaltung baulich-funktioneller und hygienischer Ausstattungsvorgaben zu überwachen. Zum Schutz vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten nimmt das Gesundheitsamt Aufklärungs- und Beratungsaufgaben wahr und erfasst und wertet Fälle von meldepflichtigen Krankheiten aus. Es unternimmt Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten, Desinfektion, Impfung und medikamentösen Prophylaxe und spricht Tätigkeitsverbote und Besuchsverbote von öffentlichen Einrichtungen aus. Das Gesundheitsamt steht außerdem für allgemeine Anfragen zu umwelthygienischen und umweltmedizinischen Themen wie Innenraumluft und Schimmelpilzbefall zur Verfügung.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-781(Sekretariat)
E-Mail: gesundheitsamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Anzeige einer Wasserversorgungsanlage (Hausbrunnen)
Anzeige für Kleinanlagen (Hausbrunnnen) gemäß § 13 Trinkwasserverordnung
Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - kaufmännische Geschäftsbesorgung Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude in Großrudestedt, Bahnhofstraße 6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude in Schloßvippach, Erfurter Straße 6
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 036371 540-0
Fax: 036371 540-29
Kontaktperson
Frau Lisa Voigt (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Telefon Festnetz: 036204 570-23
E-Mail: lisa.voigt@gramme-vippach.de
Frau Nancy Weinhold (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Telefon Festnetz: 036204 570-11
E-Mail: nancy.weinhold@gramme-vippach.de
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013
Stichwörter
Trinkwasser, Wasserversorgung, Wasserproben