Wasseruntersuchung Durchführung

    Trinkwasserüberwachung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserüberwachung.

    Beschreibung

    Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.

    Hinweise für Erfurt: Hygieneüberwachung von Trinkwasser

    • Beratung zur Einhaltung der Forderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Verbindung mit dem § 37 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Überwachung von zentralen Wasserversorgungsanlagen inklusive Probenahmen
    • Freigabe von Trinkwassernetzen der Wasserversorger nach Baumaßnahmen durch Fremdbetriebe
    • Überwachung der Trinkwasserinstallation und des Trinkwassers in staatlichen, kirchlichen und Bildungseinrichtungen einschließlich Probenahmen
    • Überwachung der Trinkwasserinstallation einschließlich einer Prüfung der nach § 14 (6) TrinkwV angeordneten und der Eigenkontrolluntersuchungen des Trink- und Warmwassers in allen Einrichtungen, die der Überwachung des Amtes für Soziales und Gesundheit unterliegen
    • Überwachung der Trinkwasserinstallation und der Eigenkontrolluntersuchungen in Lebensmittelbetrieben (Gaststätten, Lebensmittelverkaufseinrichtungen, Lebensmittel produzierenden Einrichtungen)
    • Erfassung und Überwachung von Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen, Zisternen, Regenwasseranlagen u. ä.), die für den menschlichen Gebrauch genutzt werden.
    • Beratung zur Einhaltung der Forderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Verbindung mit dem § 37 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Überwachung von zentralen Wasserversorgungsanlagen inklusive Probenahmen
    • Freigabe von Trinkwassernetzen der Wasserversorger nach Baumaßnahmen durch Fremdbetriebe
    • Überwachung der Trinkwasserinstallation und des Trinkwassers in staatlichen, kirchlichen und Bildungseinrichtungen einschließlich Probenahmen
    • Überwachung der Trinkwasserinstallation einschließlich einer Prüfung der nach § 14 (6) TrinkwV angeordneten und der Eigenkontrolluntersuchungen des Trink- und Warmwassers in allen Einrichtungen, die der Überwachung des Amtes für Soziales und Gesundheit unterliegen
    • Überwachung der Trinkwasserinstallation und der Eigenkontrolluntersuchungen in Lebensmittelbetrieben (Gaststätten, Lebensmittelverkaufseinrichtungen, Lebensmittel produzierenden Einrichtungen)
    • Erfassung und Überwachung von Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen, Zisternen, Regenwasseranlagen u. ä.), die für den menschlichen Gebrauch genutzt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Umweltbezogener Gesundheitsschutz

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    E-Mail: gesundheit@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-4251

    Fax: 0361 655-4209

    Formulare

    Gesundheitsschutz: Charakterisierung der Hausinstallation
    Gesundheitsschutz: Antrag auf Entnahme von Trink- und Warmwasserproben
    Gesundheitsschutz: Antrag auf Prüfung von Trinkwasserproben
    Gesundheitsschutz: Anzeige nach § 13 Absatz 3 Trinkwasserverordnung 2001

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2014 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 16.02.2021 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Parkplatz: Besucherparkplätze auf dem Grundstück
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3815000

    Fax: 0361 57-3815010

    E-Mail: poststelle@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: Meyer, Verena)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Hygieneüberwachung von Trinkwasser

    gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:

    • Entnahme von Trink- und Warmwasserproben in den o. g. Objekten Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.5.3
    • Prüfung einer Wasserversorgungsanlage nach § 19 TrinkwV (auch Bewertung der Laborbefunde) je nach Zeitaufwand Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.4.1
    • Für die Besichtigung auf Grund eines angezeigten oder vorher festgestellten Mangels sind je nach Zeitaufwand Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.1.6

    Die Kosten für die Wasserproben werden durch das Amt 50, Abt. Gesundheit, oder durch das gewählte Labor in Rechnung gestellt. Gebührenfrei sind staatliche Bildungseinrichtungen, kirchliche und Landeseinrichtungen.

    gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:

    • Entnahme von Trink- und Warmwasserproben in den o. g. Objekten Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.5.3
    • Prüfung einer Wasserversorgungsanlage nach § 19 TrinkwV (auch Bewertung der Laborbefunde) je nach Zeitaufwand Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.4.1
    • Für die Besichtigung auf Grund eines angezeigten oder vorher festgestellten Mangels sind je nach Zeitaufwand Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.1.6

    Die Kosten für die Wasserproben werden durch das Amt 50, Abt. Gesundheit, oder durch das gewählte Labor in Rechnung gestellt. Gebührenfrei sind staatliche Bildungseinrichtungen, kirchliche und Landeseinrichtungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Hygieneüberwachung von Trinkwasser

    Sprechzeiten: Um Terminvereinbarung wird in jedem Fall gebeten.

    Weiterführende Informationen:

    • Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (TrinkwV 2001)
    • DVGW Regelwerk, insbesondere W 551
    • VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen

    Die angegebenen weiterführenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.

    Hygieneüberwachung von Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen, Zisternen, Regenwasseranlagen u. ä.) für die Nutzung zum menschlichen Gebrauch:

    Anzeigepflichtig sind:

    • Betrieb einer existierenden Anlage
    • Inbetriebnahme einer neuen bzw. Wiederinbetriebnahme einer Anlage
    • Stilllegung bzw. Teilstilllegung einer Anlage

    Besichtigung/Befragung:

    • Prüfung der eingereichten Unterlagen
    • Besichtigung der Eigenwasserversorgungsanlage
    • Prüfung der Eigenkontrolluntersuchungen bei Abgabe des Wassers an Dritte

    Sprechzeiten: Um Terminvereinbarung wird in jedem Fall gebeten.

    Weiterführende Informationen:

    • Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (TrinkwV 2001)
    • DVGW Regelwerk, insbesondere W 551
    • VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen

    Die angegebenen weiterführenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.

    Hygieneüberwachung von Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen, Zisternen, Regenwasseranlagen u. ä.) für die Nutzung zum menschlichen Gebrauch:

    Anzeigepflichtig sind:

    • Betrieb einer existierenden Anlage
    • Inbetriebnahme einer neuen bzw. Wiederinbetriebnahme einer Anlage
    • Stilllegung bzw. Teilstilllegung einer Anlage

    Besichtigung/Befragung:

    • Prüfung der eingereichten Unterlagen
    • Besichtigung der Eigenwasserversorgungsanlage
    • Prüfung der Eigenkontrolluntersuchungen bei Abgabe des Wassers an Dritte

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2013 (von: Huth, Sandra)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)