Mietspiegel erheben
In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands wird regelmäßig ein Mietspiegel erhoben.
Beschreibung
In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.
Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Zuständigkeit
Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Bauverwaltung und Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Bartholomäikirche
Bus: I, L, W, Z
Lindenaustraße
Bus: I, W
Theater
Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Bartholomäikirche
Bus: I, L, W, Z
Lindenaustraße
Bus: I, W
Theater
Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
- Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimathttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/arbeitshilfe-mietspiegel.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021