Mietspiegel Erhebung

    Mietspiegel erheben

    In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands wird regelmäßig ein Mietspiegel erhoben.

    Beschreibung

    In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

    Zuständigkeit

    Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Auma-Weidatal: Mietspiegel

    Der Landkreis Greiz erstell alle 2 Jahre mit den Städten und Gemeinden des Landkreises einen einfachen Mietspiegel für den gesamten Landkreis Greiz, der im Amtsblatt für den Landkreis Greiz veröffentlicht wird.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Auma-Weidatal - Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktberg 9

    07955 Auma-Weidatal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Eichplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Eichstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 36626 64646

    Telefon Festnetz: +49 36626 64625

    E-Mail: info@auma-weidatal.de

    Kontaktperson

    • Frau Otto

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Greiz

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Landratsamt
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Haus 1, 2 und 3

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    Fax: 03661 876-222

    E-Mail: info@landkreis-greiz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Stichwörter

    Miete, wohnen, Mietpreise, Veröffentlichung, Mietspiegel, Bezahlbares Wohnen, Teures Wohnen, Erhebung, Mietvertrag, Mietspiegel anfordern, Mietenspiegel, Vergleichsmieten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de