Mietspiegel Erhebung

    Mietspiegel erheben

    In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands wird regelmäßig ein Mietspiegel erhoben.

    Beschreibung

    In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

    Zuständigkeit

    Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Wirtschaft, Kultur, Tourismus - Wohungsbauförderung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03663 488-760

    E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lrasok.thueringen.de

    Formulare

    Mietspiegel des Saale-Orla-Kreises

    Stichwörter

    Wohungsbauförderung Wohnberechtigungsschein

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Stichwörter

    Erhebung, Teures Wohnen, Mietspiegel anfordern, Veröffentlichung, Vergleichsmieten, Miete, Mietpreise, Mietvertrag, Mietspiegel, Mietenspiegel, Bezahlbares Wohnen, wohnen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de