Mietspiegel Erhebung

    Mietspiegel erheben

    In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands wird regelmäßig ein Mietspiegel erhoben.

    Beschreibung

    In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

    Hinweise für Erfurt: Mietspiegel

    • Veröffentlichung eines Mietspiegels für die Stadt Erfurt als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete
    • Veröffentlichung eines Mietspiegels für die Stadt Erfurt als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Zuständigkeit

    Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Wohnungsnotfallhilfe und Soziale Wohnraumförderung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    E-Mail: leistung.wohnen@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-6230

    Fax: 0361 655-6299

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 26.02.2021 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Mietspiegel

    keine

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

    Hinweise für Erfurt: Mietspiegel

    Die ortsübliche Vergleichsmiete der Stadt Erfurt entnehmen Sie bitte dem Mietspiegel . Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit des Mietspiegels unverändert bis zum 30.06.2022 gilt.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete der Stadt Erfurt entnehmen Sie bitte dem Mietspiegel . Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit des Mietspiegels unverändert bis zum 30.06.2022 gilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)