Mietspiegel erheben
In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands wird regelmäßig ein Mietspiegel erhoben.
Beschreibung
In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.
Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Hinweise für Erfurt: Mietspiegel
- Veröffentlichung eines Mietspiegels für die Stadt Erfurt als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Veröffentlichung eines Mietspiegels für die Stadt Erfurt als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete
Zuständigkeit
Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Wohnungsnotfallhilfe und Soziale Wohnraumförderung
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Erfurt: Mietspiegel
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
- Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimathttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/arbeitshilfe-mietspiegel.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Hinweise für Erfurt: Mietspiegel
Die ortsübliche Vergleichsmiete der Stadt Erfurt entnehmen Sie bitte dem Mietspiegel . Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit des Mietspiegels unverändert bis zum 30.06.2022 gilt.
Die ortsübliche Vergleichsmiete der Stadt Erfurt entnehmen Sie bitte dem Mietspiegel . Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit des Mietspiegels unverändert bis zum 30.06.2022 gilt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021