Seuchenschutz Meldung

    Tierseuchenverdacht melden

    Die Anzeige von Tierseuchen ist erforderlich, damit die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen einleitet. Dies dient der Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen.

    Beschreibung

    Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich dem zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

    Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:

    • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
    • Art, Anzahl und Standort der Tiere
    • Besitzer der Tiere
    • eventuell betroffene Nachbarbestände
    • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
    • Wurden Tiere ge- oder verkauft?

    Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (zum Beispiel "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).

    Nach der Anzeige wird der Verdacht vom zuständigen Veterinäramt untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Notschlachtung, Quarantäne) getroffen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Tierschutz/ Tierseuchenbekämpfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: VETERINAERAMT@LKROS.DE

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-39999

    Fax: +49 3843 755-39801

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2014 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Erbarth, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Meldung eines Tierseuchenverdachts sind keine Unterlagen erforderlich. 

    Voraussetzungen

    Für die Meldung eines Tierseuchenverdachts müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsmittel erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Die Übermittlung des Verdachts einer Tierseuche kann telefonisch, formlos schriftlich, per E-Mail oder Fax an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.

    Nach Anzeige eines Tierseuchenverdachtes trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen, die zur Bestätigung oder Ausräumung des Verdachtes sowie gegebenenfalls zur Bekämpfung der festgestellten Tierseuche erforderlich sind.

    Fristen

    Die Anzeige bei der zuständigen Behörde muss unverzüglich erfolgen.

    Hinweis:
    Nach dem Tierseuchengesetz können für Tierverluste, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Einer Tierseuchenverdachtsmeldung wird unverzüglich nachgegangen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2012 (von: Olaf Doege)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Ratten melden, Iltis, Marder, Rattenplage, Ungeziefer, Bettwanzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)