Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz Bestellung
Gewässerbenutzer, die große Mengen Abwasser einleiten dürfen, müssen einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen.
Beschreibung
Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen (Wasserrechtliche Erlaubnis §§ 8 und 9 WHG), müssen einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen. Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sind. Sie überwachen z.B. die Einhaltung von Vorschriften, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung von Anlagen und unterstützen den Gewässerbenutzer bei der Beseitigung festgestellter Mängel. Sie wirken auf umweltfreundliche Produktionen hin und klären die Betriebsangehörigen über die in dem Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verminderung auf. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten können von in dem Betrieb bereits bestellten Immissionsschutzbeauftragten (Bundes-Immissionsschutzgesetz) oder Abfallbeauftragten (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) wahrgenommen werden. Das Verhältnis zwischen dem Gewässerbenutzer und dem Gewässerschutzbeauftragten regelt sich nach den §§ 55 bis 58 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Pflichten des Betreibers, Vortragsrecht, Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz). Gewässerschutzbeauftragte haben ausschließlich beratende Funktion, sie sind keine Beauftragten der Behörde beim Benutzer.
zuständige Stelle
Bei Fragen zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten können Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde wenden.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Wasserwirtschaft/ Gewässerschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: 2
- Bus: 3
- Bus: Citylinie
- Bus: 11/12 (dat Bus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65966
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2514
Kontaktperson
Angela Bengelsdorf
Christiane Peters
Uta Martin
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087434 7
E-Mail: Uta.Martin@lk-seenplatte.de
Stefanie Süß
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087251 2
E-Mail: Stefanie.Suess@lk-seenplatte.de
Dagmar Puls
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087251 4
E-Mail: Dagmar.Puls@lk-seenplatte.de
Kerstin Seep
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087434 4
E-Mail: Kerstin.Seep@lk-seenplatte.de
Cornelia Hödl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087322 8
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Cornelia.Hoedl@lk-seenplatte.de
Madlen Werner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087252 9
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Madlen.Werner@lk-seenplatte.de
Birgit Littwin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087323 7
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Birgit.Littwin@lk-seenplatte.de
Carsten Grundtmann
Annett Sohr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087253 5
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Annett.Sohr@lk-seenplatte.de
Henry Eggert
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087432 9
E-Mail: Henry.Eggert@lk-seenplatte.de
Jana Schade
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087434 6
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Jana.Schade@lk-seenplatte.de
Annett Andreas
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087561 6
E-Mail: Annett.Andreas@lk-seenplatte.de
Toni Hauck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087322 9
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Toni.Hauck@lk-seenplatte.de
Thomas Munkelberg
Lukas Hintze
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087295 4
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Lukas.Hintze@lk-seenplatte.de
Axel Schwemer
Antje Schmidt
Marina Keppel
Torsten Rogalski
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087435 7
Rainer Porep
Andy Purlinski
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
Da es sich lediglich um das Einholen von Informationen handelt, sind Unterlagen nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Gewässerbenutzer, die nach § 64 Abs. 1 WHG einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen haben, müssen dies unverzüglich tun.
Kosten
Für mündliche Auskünfte fallen keine Gebühren an.
Ordnet die zuständige Behörde in Ausnahmefällen (§ 64 Abs. 2 WHG) von Amtswegen die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten an oder regelt sie im Einzelfall Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten näher, erweitert diese oder schränkt sie ein, richten sich die Gebühren dafür nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V, Tarifstelle 217 (EUR 20 bis 500).
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten können Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde wenden.
Unterstützende Institutionen
Neben den unteren Wasserbehörden können auch bei den auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung tätigen Fachverbänden, z.B. bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Informationen erlangt werden. Fortbildungen bieten z. B. auch die Technischen Überwachungsvereine sowie weitere Umweltbildungseinrichtungen an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 18.10.2021
Stichwörter
Gewässer, Gewässerschutzbeauftragte, Abwasseranlagen, Rohrleistungsanlagen, Einleiten von Abwasser