Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz Bestellung
Gewässerbenutzer, die große Mengen Abwasser einleiten dürfen, müssen einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen.
Beschreibung
Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen (Wasserrechtliche Erlaubnis §§ 8 und 9 WHG), müssen einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen. Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sind. Sie überwachen z.B. die Einhaltung von Vorschriften, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung von Anlagen und unterstützen den Gewässerbenutzer bei der Beseitigung festgestellter Mängel. Sie wirken auf umweltfreundliche Produktionen hin und klären die Betriebsangehörigen über die in dem Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verminderung auf. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten können von in dem Betrieb bereits bestellten Immissionsschutzbeauftragten (Bundes-Immissionsschutzgesetz) oder Abfallbeauftragten (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) wahrgenommen werden. Das Verhältnis zwischen dem Gewässerbenutzer und dem Gewässerschutzbeauftragten regelt sich nach den §§ 55 bis 58 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Pflichten des Betreibers, Vortragsrecht, Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz). Gewässerschutzbeauftragte haben ausschließlich beratende Funktion, sie sind keine Beauftragten der Behörde beim Benutzer.
zuständige Stelle
Bei Fragen zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten können Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde wenden.
Hinweise für Schwerin: Gewässerschutzbeauftragter § 64 WHG
- Fachgruppe Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, Altlasten im Fachdienst Umwelt der Landeshauptstadt Schwerin
- Fachgruppe Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, Altlasten im Fachdienst Umwelt der Landeshauptstadt Schwerin
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde gehören:
- Wasserrechtliche Verfahren Direkt- und Indirekteinleiter
- Bodenschutzrechtliche Prüfungen und Vorsorgender Bodenschutz
- Grundwassermonitoring
- Altlastenauskünfte und Altlastenmanagement
- Notwasserbrunnen
- Überwachung Grundwassersanierung
- Kontrollen Wasserschutzgebiets-VO
- Bescheide zu Wasserentnahmen
- Kontrolle von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- Entscheidungen zum Gemeingebrauch von Gewässern
- wasserverkehrsrechtliche Entscheidungen
- Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
- Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Planungen und Ausbauvorhaben
- die Wasserentnahmen aus Gewässern und Grundwasser (z.B. Errichtung von Brunnen)
- Bohrungen
- Erdwärmesonden
- bauliche Anlagen an Gewässern (z.B. Stege)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Bodenschutz, Immissionsschutz, Landschaftspflege, Naturschutz, Umwelt, Umweltamt, Umweltbehörde, Umweltplanung, Wasserschutz
erforderliche Unterlagen
Da es sich lediglich um das Einholen von Informationen handelt, sind Unterlagen nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Gewässerbenutzer, die nach § 64 Abs. 1 WHG einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen haben, müssen dies unverzüglich tun.
Kosten
Für mündliche Auskünfte fallen keine Gebühren an.
Ordnet die zuständige Behörde in Ausnahmefällen (§ 64 Abs. 2 WHG) von Amtswegen die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten an oder regelt sie im Einzelfall Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten näher, erweitert diese oder schränkt sie ein, richten sich die Gebühren dafür nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V, Tarifstelle 217 (EUR 20 bis 500).
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten können Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde wenden.
Unterstützende Institutionen
Neben den unteren Wasserbehörden können auch bei den auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung tätigen Fachverbänden, z.B. bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Informationen erlangt werden. Fortbildungen bieten z. B. auch die Technischen Überwachungsvereine sowie weitere Umweltbildungseinrichtungen an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 18.10.2021
Stichwörter
Einleiten von Abwasser, Gewässer, Rohrleistungsanlagen, Gewässerschutzbeauftragte, Abwasseranlagen