Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen

    Beschreibung

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

      Ansprechpartner

      FG Ausländerbehörde

      Adresse

      Postanschrift

      Postfach 16 02 20

      19092 Schwerin

      Hausanschrift

      Putlitzer Straße 25

      19370 Parchim

      Öffnungszeiten

      Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 03871 722-3012(Herr Baumbach (FGL))

      Formulare

      Antrag auf Erteilung / Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis

      Version

      Technisch erstellt am 14.12.2022 (von: Linow, Rene)

      Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Linow, Rene)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

      erforderliche Unterlagen

      • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
      • Nachweise, dass
        • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
        • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
        • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

       Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

          Voraussetzungen

          Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

          Zusätzlich muss

          • Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten werden und
          • die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.

          Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

            Rechtsgrundlage(n)

            § 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

            Kosten

            Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

            • bis zu drei Monate: 96 Euro,
            • über drei Monate: 93 Euro.

            Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

            Gültigkeitsgebiet

            Mecklenburg-Vorpommern

            Fachliche Freigabe

            Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

            Version

            Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

            Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Barth, Kati)

            Stichwörter

            elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthaltstitel

            Sprachversion

            Deutsch

            Sprache: de

            Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

            Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

            Englisch

            Sprache: en

            Sprachbezeichnung nativ: English

            Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

            Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)