Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen

    Beschreibung

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

      Ansprechpartner

      Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

      Beschreibung

      Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?

      Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.

      Adresse

      Hausanschrift

      Rostocker Straße 76

      23970 Wismar

      Parkplätze

      • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
        Anzahl: 21  Gebühren: nein
      • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
        Anzahl: 15  Gebühren: nein
      • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
        Anzahl: 121  Gebühren: nein

      Haltestellen

      • Haltestelle: Wismar Bahnhof
        Linie:
        • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
      • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
        Linie:
        • Bus: Lindengarten in Wismar
      • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
        Linie:
        • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Postfachadresse

      Postfach 1565

      23958 Wismar

      Öffnungszeiten

      Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

      Kontaktperson

      Version

      Technisch geändert am 07.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
      • Nachweise, dass
        • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
        • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
        • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

       Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

          Voraussetzungen

          Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

          Zusätzlich muss

          • Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten werden und
          • die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.

          Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

            Rechtsgrundlage(n)

            § 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

            Kosten

            Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

            • bis zu drei Monate: 96 Euro,
            • über drei Monate: 93 Euro.

            Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

            Gültigkeitsgebiet

            Mecklenburg-Vorpommern

            Fachliche Freigabe

            Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

            Version

            Technisch geändert am 25.06.2024

            Stichwörter

            Aufenthaltstitel, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT

            Sprachversion

            Deutsch

            Sprache: de

            Englisch

            Sprache: en

            Sprachbezeichnung nativ: English