Schulbezirkswechsel Zustimmung

    Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich beantragen

    Beschreibung

    In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, ist im Grundsatz nicht frei wählbar. Ihr Kind wird regelmäßig in die Grundschule gehen, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Grundschule gestatten.

    Mit dem Übergang in die weiterführende Schule besteht zu einem Stichtag ein Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule, also der Schule, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder sich der ständige Aufenthalt des Kindes (Schülers) befindet. Sind entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bildung, kreisliche Schulen und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Str. 25

    19370 Parchim

    Parkplatz: null
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-4200(Frau Dittmann (Fachdienstleiterin))

    Telefon Festnetz: 03871 722-4202(Herr Wiese (stellv. Fachdienstleiter))

    E-Mail: christin.dittmann@kreis-lup.de

    Stichwörter

    Schulen

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Amt Crivitz - 30.03 Kita/ Jugend/ Schule

    Aktuelles

    Organisatorische Betreuung der Kita- und Schuleinrichtungen Leistungsverhandlungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beantragung von Betriebserlaubnissen Betreuungsverträge in kommunalen Einrichtungen Abrechnung Wohnsitzgemeindeanteile, Schullasten Essenversorgung in den Einrichtungen Schulentwicklungsplanung Jugend- und Schulsozialarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 5

    19089 Crivitz

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

    Bankverbindung

    Amt Crivitz

    Empfänger: Amt Crivitz

    IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Weitere Informationen

    Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
    Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
    Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
    Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Ditloff, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Grundschule:

    Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich muss beim für den Wohnort zuständigen Schulträger beantragt werden. (kann bei der Schule erfragt werden)

    Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten die Erziehungsberechtigen schriftlich. Ist ein Wechsel möglich, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind in der neuen Grundschule an.

    weiterführende Schule:

    Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich erfolgt durch Anmeldung bei der aufnehmenden Schule ("Wahl"schule) und Abmeldung bei der bisherigen Schule. Die Schulpflicht ist dabei lückenlos abzusichern.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. am 27.07.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)