Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich beantragen
Beschreibung
In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, ist im Grundsatz nicht frei wählbar. Ihr Kind wird regelmäßig in die Grundschule gehen, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Grundschule gestatten.
Mit dem Übergang in die weiterführende Schule besteht zu einem Stichtag ein Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule, also der Schule, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder sich der ständige Aufenthalt des Kindes (Schülers) befindet. Sind entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers.
Ansprechpartner
Fachgebiet Schulverwaltung
Beschreibung
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Schulträgerschaft ist eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte. Die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte gewährleisten ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an schulischen Einrichtungen, das es den Erziehungsberechtigten ermöglicht, den entsprechenden Bildungsgang ihres Kindes zu wählen, die Übergänge in die Sekundarbereiche I und II sicherstellt und den Erwerb der schulischen Abschlüsse in zumutbarer Entfernung ermöglicht.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Gebühren: nein
Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
23958 Wismar
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Grundschule:
Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich muss beim für den Wohnort zuständigen Schulträger beantragt werden. (kann bei der Schule erfragt werden)
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten die Erziehungsberechtigen schriftlich. Ist ein Wechsel möglich, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind in der neuen Grundschule an.
weiterführende Schule:
Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich erfolgt durch Anmeldung bei der aufnehmenden Schule ("Wahl"schule) und Abmeldung bei der bisherigen Schule. Die Schulpflicht ist dabei lückenlos abzusichern.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. am 27.07.2015