Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich beantragen
Beschreibung
In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, ist im Grundsatz nicht frei wählbar. Ihr Kind wird regelmäßig in die Grundschule gehen, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Grundschule gestatten.
Mit dem Übergang in die weiterführende Schule besteht zu einem Stichtag ein Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule, also der Schule, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder sich der ständige Aufenthalt des Kindes (Schülers) befindet. Sind entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers.
Ansprechpartner
Personal/Gewerbe/Kita
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 038331 61-217
E-Mail: remter@suederholz.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Dauerauftrag, Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren
Bankverbindung
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Stichwörter
Gehalt, Kindergeld, Lohn, Veranstaltungen, FIschereischein, Gewerbe, Gewerbeangelegenheiten, Hort, Kindertagesstätten, Personal
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Grundschule:
Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich muss beim für den Wohnort zuständigen Schulträger beantragt werden. (kann bei der Schule erfragt werden)
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten die Erziehungsberechtigen schriftlich. Ist ein Wechsel möglich, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind in der neuen Grundschule an.
weiterführende Schule:
Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich erfolgt durch Anmeldung bei der aufnehmenden Schule ("Wahl"schule) und Abmeldung bei der bisherigen Schule. Die Schulpflicht ist dabei lückenlos abzusichern.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. am 27.07.2015