Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich beantragen
Beschreibung
In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, ist im Grundsatz nicht frei wählbar. Ihr Kind wird regelmäßig in die Grundschule gehen, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Grundschule gestatten.
Mit dem Übergang in die weiterführende Schule besteht zu einem Stichtag ein Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule, also der Schule, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder sich der ständige Aufenthalt des Kindes (Schülers) befindet. Sind entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich - LK MSE
Übersicht der Schuleinzugsbereiche - örtlich zuständige Schulen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Zentrale Dienste/Schulverwaltungsamt / Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
Linien:- Bus: 2
- Bus: 22
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65977
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2306
Kontaktperson
Marko Stephan
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765977
Telefon Festnetz: +49 39557087327 0
E-Mail: marko.stephan@lk-seenplatte.de
Antje Mach
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765977
Telefon Festnetz: +49 39557087230 6
E-Mail: Antje.Mach@lk-seenplatte.de
Franka Rehse
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765977
Telefon Festnetz: +49 39557087338 1
E-Mail: Franka.Rehse@lk-seenplatte.de
Bianca Kasper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087242 3
Fax: 0395 5708765977
E-Mail: Bianca.Kasper@lk-seenplatte.de
Nadine Schmidt
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765977
Telefon Festnetz: +49 39557087316 4
E-Mail: Nadine.Schmidt@lk-seenplatte.de
Lisa Jeziorowski
Mirko Wendt
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765977
Telefon Festnetz: +49 39557087263 7
E-Mail: Mirko.Wendt@lk-seenplatte.de
Steffen Böttcher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087219 3
Telefon mobil: 0151 23222480
Nicole Neue
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Grundschule:
Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich muss beim für den Wohnort zuständigen Schulträger beantragt werden. (kann bei der Schule erfragt werden)
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten die Erziehungsberechtigen schriftlich. Ist ein Wechsel möglich, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind in der neuen Grundschule an.
weiterführende Schule:
Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich erfolgt durch Anmeldung bei der aufnehmenden Schule ("Wahl"schule) und Abmeldung bei der bisherigen Schule. Die Schulpflicht ist dabei lückenlos abzusichern.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. am 27.07.2015