Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Hauptwohnung abmelden

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden. Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Beschreibung

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie ins Ausland verziehen. Abmeldepflichtig sind Sie auch dann, wenn Sie eine Ihrer Wohnungen im Inland aufgeben (zum Beispiel eine Nebenwohnung), ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.

    Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, also aus einer Wohnung ausziehen und in eine neue Wohnung einziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihre Wohnung zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Amt Neuburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10a

    23974 Neuburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Montag und Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038426 410-0

    Fax: 038426 20031

    E-Mail: zentrale@amt-neuburg.eu

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10 a

    23974 Neuburg

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr TERMIN ERFORDERLICH! Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 bis 12: Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr TERMIN ERFORDERLICH! Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr TERMIN ERFORDERLICH!

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023 (von: Lange, Angela)

    Technisch geändert am 24.11.2024 (von: Lange, Angela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)

    Formulare

    Hinweise für Neuburg: Hauptwohnung abmelden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Abmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Abmeldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Sie können den Abmeldeschein aber auch übersenden. Der Abmeldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Abmeldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Abmeldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Fristen

    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Weitere Informationen

    Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 14.03.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Umzug ins Ausland, Auswandern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)