Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Beschreibung
Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpartner
Amt Usedom Nord
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr * Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr * Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00Uhr - 18.00 Uhr * Freitag nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Gehrke (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Frau Kerstin Teske (Leitende Verwaltungsbeamte)
Frau Kathleen Keil (Amtsleiterin)
Frau Christiane Radtke (Sekretärin)
Frau Ramona Lachnit (Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73114
Fax: +49 38377 73199
E-Mail: r.lachnit@amtusedomnord.de
Her Lars-Odin Nagel (Sachbearbeiter/-in IT;Sachbearbeiter Digitalisierung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: l.nagel@amtusedomnord.de
E-Mail: admin@amtusedomnord.de
Herr Holger Kickhefel (Sachbearbeiter EDV Schulen)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: h.kickhefel@amtusedomnord.de
Herr Martin Müller (Amtsleiter/-in Bauamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
E-Mail: m.mueller@amtusedomnord.de
Herr Jörg Behrendt (Sachbearbeiter Gebäudemanagement;Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Frau Antje Höfs (Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Herr Rene Seela (Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Herr Daniel Hunger (Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz)
Frau Corinna Adrion (Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz)
Frau Franziska Nisser (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
Frau Heike Wagner (Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten)
Frau Manuela Suhm (Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt)
Herr Rick Richter (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73133
Fax: +49 38377 73139
E-Mail: r.richter@amtusedomnord.de
Frau Vivien Kluth (Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde)
Frau Kerstin Kühne (Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita)
Frau Ruth Beck (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Herr Andi Seehase (Amtsleiter/-in Kämmerei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: a.seehase@amtusedomnord.de
Frau Janine Neumann (Kassenleiter/-in;Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Mahnwesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: j.neumann@amtusedomnord.de
Frau Franziska Berg (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling)
Frau Jaqueline Bergmann (Sachbearbeiter/-in Vollstreckung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73124
E-Mail: j.bergmann@amtusedomnord.de
Frau Nicole Ludwig (Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung, Geschäftsbuchhaltung, Fördermittelabrechnung)
Frau Anja Seela (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Dauerauftrag
erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).
Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.
Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Meldebehörde zu erhalten. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Bei einigen Gemeinde steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.11.2015
Stichwörter
Ummeldung