Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Beschreibung

    Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

    Ansprechpartner

    Amt West-Rügen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 2

    18573 Samtens

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 13.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Bankverbindung

    Amt West-Rügen

    Empfänger: Amt West-Rügen

    IBAN: DE32 1203 0000 0000 1039 29

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

    Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

    Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Meldebehörde zu erhalten. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Bei einigen Gemeinde steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

    In einigen Gemeinden können Sie einen Onlinedienst verwenden.

    Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Rodestock, Jan)

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)