Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Beschreibung

    Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Ostseeheilbad Zingst - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 66

    18369 Zingst

    Hausanschrift

    Hanshäger Strasse 1

    18374 Zingst

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038232 81031

    Telefon Festnetz: 038232 81037

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gemeinde-zingst.de

    Kontaktperson

    • Frau Antje Klein

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    Empfänger: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    IBAN: DE03 1505 0500 0000 0006 04

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    Empfänger: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

    IBAN: DE89 1309 1054 0002 6872 40

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer kommen über den ebenerdigen Eingang vom Parkplatz aus in die Gemeindeverwaltung.

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

    Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

    Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Meldebehörde zu erhalten. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Bei einigen Gemeinde steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English