Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Beschreibung

    Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Hinweise für Dummerstorf: Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Allgemeine Informationen

    An- oder Ummeldungen können Sie während unserer Sprechzeiten persönlich vornehmen oder durch einen durch Sie bevollmächtigten Vertreter erledigen lassen. Eine Übermittlung Ihrer Unterlagen per Post ist nicht ausreichend.

    Wenn Sie eine Wohnung innerhalb unserer Gemeinde beziehen möchten oder bereits bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen nach Ihrem Einzug anzumelden.

    An- oder Ummeldungen können Sie während unserer Sprechzeiten persönlich vornehmen oder durch einen durch Sie bevollmächtigten Vertreter erledigen lassen. Eine Übermittlung Ihrer Unterlagen per Post ist nicht ausreichend.

    Wenn Sie eine Wohnung innerhalb unserer Gemeinde beziehen möchten oder bereits bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen nach Ihrem Einzug anzumelden.



    Allgemeine Informationen

    An- oder Ummeldungen können Sie während unserer Sprechzeiten persönlich vornehmen oder durch einen durch Sie bevollmächtigten Vertreter erledigen lassen. Eine Übermittlung Ihrer Unterlagen per Post ist nicht ausreichend.

    Wenn Sie eine Wohnung innerhalb unserer Gemeinde beziehen möchten oder bereits bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen nach Ihrem Einzug anzumelden.

    An- oder Ummeldungen können Sie während unserer Sprechzeiten persönlich vornehmen oder durch einen durch Sie bevollmächtigten Vertreter erledigen lassen. Eine Übermittlung Ihrer Unterlagen per Post ist nicht ausreichend.

    Wenn Sie eine Wohnung innerhalb unserer Gemeinde beziehen möchten oder bereits bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen nach Ihrem Einzug anzumelden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

    Ansprechpartner

    Für Dummerstorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

    Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

    Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Hinweise für Dummerstorf: Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    - Wohnungsgeberbescheinigung

    - ggf. Geburtsurkunden

    - Personalausweise, Reisepässe, ggf. Kinderreisepässe

    Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung in unserer Gemeinde bezogen haben bzw. beziehen möchten. Hier sind ebenfalls sämtliche o. g. Unterlagen bei der Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes erforderlich.

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    - Wohnungsgeberbescheinigung

    - ggf. Geburtsurkunden

    - Personalausweise, Reisepässe, ggf. Kinderreisepässe

    Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung in unserer Gemeinde bezogen haben bzw. beziehen möchten. Hier sind ebenfalls sämtliche o. g. Unterlagen bei der Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes erforderlich.

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    - Wohnungsgeberbescheinigung

    - ggf. Geburtsurkunden

    - Personalausweise, Reisepässe, ggf. Kinderreisepässe

    Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung in unserer Gemeinde bezogen haben bzw. beziehen möchten. Hier sind ebenfalls sämtliche o. g. Unterlagen bei der Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes erforderlich.

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    - Wohnungsgeberbescheinigung

    - ggf. Geburtsurkunden

    - Personalausweise, Reisepässe, ggf. Kinderreisepässe

    Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung in unserer Gemeinde bezogen haben bzw. beziehen möchten. Hier sind ebenfalls sämtliche o. g. Unterlagen bei der Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes erforderlich.

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Hinweise für Dummerstorf: Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) – An- und Abmeldung
    • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung der meldepflichtigen Person 
    • § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) – Bußgeldvorschriften
    • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) – An- und Abmeldung
    • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung der meldepflichtigen Person 
    • § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) – Bußgeldvorschriften
    • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) - An- und Abmeldung
    • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mitwirkung der meldepflichtigen Person
    • § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) - Bußgeldvorschriften
    • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) - An- und Abmeldung
    • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mitwirkung der meldepflichtigen Person
    • § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) - Bußgeldvorschriften

    Verfahrensablauf

    Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Meldebehörde zu erhalten. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Bei einigen Gemeinde steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Hinweise für Dummerstorf: Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Anmeldungen und Ummeldungen sind grundsätzlich gebührenfrei.

    Anmeldungen und Ummeldungen sind grundsätzlich gebührenfrei.

    Anmeldungen und Ummeldungen sind grundsätzlich gebührenfrei.

    Anmeldungen und Ummeldungen sind grundsätzlich gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Hinweise für Dummerstorf: Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Abmeldung

    Wechseln Sie Ihren Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, brauchen Sie sich an Ihrem alten Wohnort nicht abzumelden.

    Eine Abmeldepflicht besteht lediglich für Nebenwohnungen und bei einem Umzug ins Ausland.

    Die Abmeldung können Sie grundsätzlich persönlich aber auch schriftlich vornehmen. Das entsprechende Formular können Sie unten herunterladen. In jedem Fall ist eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug vorzulegen.



    Sollten Sie eine Abmeldung schriftlich vornehmen wollen, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

    - das Datum des Auszuges

    - die abzumeldende Adresse sowie

    - die neue Adresse im Inland bzw. den Wohnsitz im Ausland.

    Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen nach Auszug. Eine Gebühr für die vorzunehmende Abmeldung entsteht nicht.

    Abmeldung

    Wechseln Sie Ihren Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, brauchen Sie sich an Ihrem alten Wohnort nicht abzumelden.

    Eine Abmeldepflicht besteht lediglich für Nebenwohnungen und bei einem Umzug ins Ausland.

    Die Abmeldung können Sie grundsätzlich persönlich aber auch schriftlich vornehmen. Das entsprechende Formular können Sie unten herunterladen. In jedem Fall ist eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug vorzulegen.



    Sollten Sie eine Abmeldung schriftlich vornehmen wollen, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

    - das Datum des Auszuges

    - die abzumeldende Adresse sowie

    - die neue Adresse im Inland bzw. den Wohnsitz im Ausland.

    Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen nach Auszug. Eine Gebühr für die vorzunehmende Abmeldung entsteht nicht.

    Abmeldung

    Wechseln Sie Ihren Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, brauchen Sie sich an Ihrem alten Wohnort nicht abzumelden.

    Eine Abmeldepflicht besteht lediglich für Nebenwohnungen und bei einem Umzug ins Ausland.

    Die Abmeldung können Sie grundsätzlich persönlich aber auch schriftlich vornehmen. Das entsprechende Formular können Sie unten herunterladen. In jedem Fall ist eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug vorzulegen.



    Sollten Sie eine Abmeldung schriftlich vornehmen wollen, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

    - das Datum des Auszuges

    - die abzumeldende Adresse sowie

    - die neue Adresse im Inland bzw. den Wohnsitz im Ausland.

    Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen nach Auszug. Eine Gebühr für die vorzunehmende Abmeldung entsteht nicht.

    Abmeldung

    Wechseln Sie Ihren Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, brauchen Sie sich an Ihrem alten Wohnort nicht abzumelden.

    Eine Abmeldepflicht besteht lediglich für Nebenwohnungen und bei einem Umzug ins Ausland.

    Die Abmeldung können Sie grundsätzlich persönlich aber auch schriftlich vornehmen. Das entsprechende Formular können Sie unten herunterladen. In jedem Fall ist eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug vorzulegen.



    Sollten Sie eine Abmeldung schriftlich vornehmen wollen, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

    - das Datum des Auszuges

    - die abzumeldende Adresse sowie

    - die neue Adresse im Inland bzw. den Wohnsitz im Ausland.

    Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen nach Auszug. Eine Gebühr für die vorzunehmende Abmeldung entsteht nicht.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dummerstorf: Ummeldung innerhalb der Gemeinde

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Rodestock, Jan)

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)