Feuerbestattung anmelden
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche.
Beschreibung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche.
zuständige Stelle
- Krematorien
- Gesundheitsämter
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Gewerbe und Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefreier Zugang über den hinteren Eingang.
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr ,  13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Sa. 09:00 - 11:00 Uhr (jew. 1. Samstag im Monat)
FG Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 63
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5367(Frau Laudy (Verwaltungsleitung))
E-Mail: michel.krueger@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Todesbescheinigung (vertraulicher Teil, der in einem Umschlag verschlossen ist) für den Arzt, der die zweite Leichenschau vornimmt
- Bescheinigung über das Ergebnis der zweiten Leichenschau
- Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung mit dem Vermerk des Standesamtes, dass der Sterbefall beurkundet wurde. Konnte der Sterbefall noch nicht beurkundet werden, ein Nachweis des Standesamtes, dass der Sterbefall dort angezeigt wurde. Vor der Anzeige beim Standesamt darf der Verstorbene nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes eingeäschert werden.
- schriftliche Verfügung des Verstorbenen oder der Angehörigen, dass eine Feuerbestattung erfolgen soll
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite (amtliche) Leichenschau erforderlich. Die zweite Leichenschau wird von einem Facharzt für Rechtsmedizin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes im Krematorium vorgenommen. Über das Ergebnis stellt der Arzt eine Bescheinigung aus. Nur wenn keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen oder die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat, darf die Einäscherung erfolgen. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter.
Kosten
- Kosten für die Einäscherung
- Gebühren für die zweite Leichenschau
Hinweise (Besonderheiten)
Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, so ist seinem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, so ist die Einäscherung unzulässig.
Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift."
Fehlt diese letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Verfügung treffen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 27.02.2012