Bestattung Anmeldung Feuerbestattung

    Feuerbestattung anmelden

    Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche.

    Beschreibung

    Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche.

    zuständige Stelle

    • Krematorien
    • Gesundheitsämter

    Ansprechpartner

    Amt Torgelow-Ferdinandshof

    Beschreibung

    • Fachbereich am 21.10.2020 überarbeitet
    • Mitarbeiter und Leistungen überarbeiten

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 2

    17358 Torgelow

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    17351 Torgelow

    Kontakt

    Fax: +49 3976 202202

    Telefon Festnetz: +49 3976 252-0

    E-Mail: info@torgelow.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Torgelow-Ferdinandshof - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 2

    17358 Torgelow

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    17351 Torgelow

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3976 202202

    Telefon Festnetz: +49 3976 252-0

    E-Mail: info@torgelow.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Todesbescheinigung (vertraulicher Teil, der in einem Umschlag verschlossen ist) für den Arzt, der die zweite Leichenschau vornimmt
    • Bescheinigung über das Ergebnis der zweiten Leichenschau
    • Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung mit dem Vermerk des Standesamtes, dass der Sterbefall beurkundet wurde. Konnte der Sterbefall noch nicht beurkundet werden, ein Nachweis des Standesamtes, dass der Sterbefall dort angezeigt wurde. Vor der Anzeige beim Standesamt darf der Verstorbene nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes eingeäschert werden.
    • schriftliche Verfügung des Verstorbenen oder der Angehörigen, dass eine Feuerbestattung erfolgen soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite (amtliche) Leichenschau erforderlich. Die zweite Leichenschau wird von einem Facharzt für Rechtsmedizin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes im Krematorium vorgenommen. Über das Ergebnis stellt der Arzt eine Bescheinigung aus. Nur wenn keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen oder die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat, darf die Einäscherung erfolgen. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter.

    Kosten

    • Kosten für die Einäscherung
    • Gebühren für die zweite Leichenschau

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, so ist seinem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, so ist die Einäscherung unzulässig.

    Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift."

    Fehlt diese letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Verfügung treffen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 27.02.2012

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de