Ausstellung eines Leichenpasses
Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.
Beschreibung
Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.
Bevor eine Leiche aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland überführt werden darf, ist eine zweite (amtliche) Leichenschau erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter stellen auch den für die Überführung erforderlichen Leichenpass aus.
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
- GesundheitsämterDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
- Konsulate und Botschaften
zuständige Stelle
Die Gesundheitsämter stellen einen erforderlichen Leichenpass aus.
Ansprechpartner
Stadt Boizenburg/ Elbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
FG Verwaltung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19370 Parchim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5367(Frau Laudy (Verwaltungsleitung))
E-Mail: michel.krueger@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Gabriele Schriefer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5303
E-Mail: gabriele.schriefer@kreis-lup.de
Frau Silke Kittner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5302
E-Mail: silke.kittner@kreis-lup.de
Frau Jana Helms (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5304
E-Mail: jana.helms@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Wenn der Sterbefall vom Standesamt noch nicht beurkundet wurde, ein Nachweis des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt wurde. Konnte der Sterbefall noch nicht beim Standesamt angezeigt werden, eine Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft
(bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder wenn es sich bei der Leiche um eine unbekannte Person handelt)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beim Gesundheitsamt beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen damit beauftragen, den Leichenpass beim Gesundheitsamt zu beantragen.
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen und bei Überführungen ins Ausland die zweite Leichenschau vorgenommen wurde.
Kosten
Die Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses ergeben sich aus der
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 07.11.2016