Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses

    Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.

    Beschreibung

    Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.

    Bevor eine Leiche aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland überführt werden darf, ist eine zweite (amtliche) Leichenschau erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter stellen auch den für die Überführung erforderlichen Leichenpass aus.

    Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    zuständige Stelle

    Die Gesundheitsämter stellen einen erforderlichen Leichenpass aus.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulstr. 22

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 381 381-5399

    Telefon Festnetz: +49 381 381-5300

    E-Mail: gesundheitsamt@rostock.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Wenn der Sterbefall vom Standesamt noch nicht beurkundet wurde, ein Nachweis des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt wurde. Konnte der Sterbefall noch nicht beim Standesamt angezeigt werden, eine Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft
      (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder wenn es sich bei der Leiche um eine unbekannte Person handelt)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beim Gesundheitsamt beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen damit beauftragen, den Leichenpass beim Gesundheitsamt zu beantragen.

    Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen und bei Überführungen ins Ausland die zweite Leichenschau vorgenommen wurde.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 07.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English