Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
Beschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
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zuständige Stelle
das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Zuständigkeit
das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Kontaktperson
Frau Beate Ott (Standesbeamtin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A-K
Hausanschrift
Fax: 03874 526-109
Telefon Festnetz: 03874 526-188
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Frau Dorena Beyer (Standesbeamtin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: L-Z
Hausanschrift
Fax: 03874 526-109
Telefon Festnetz: 03874 526-187
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Frau Svenja Unger (Standesbeamtin)
Postanschrift
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Telefon Festnetz: 03874 526-198
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stichwörter
Bürgerbüro, Heirat, Eheschließung, Eheschließungen, Geburt, Geburten, Geburtsurkunde, Hochzeit, öffentlich rechtliche Namensänderung, Personenstandswesen, Standesamt
erforderliche Unterlagen
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Zuständige Stelle ist das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Kosten
Gebührenrahmen: EUR 90,00 - 145,00
Gebühr Personenstandsurkunde ab 90.0 EUR bis 145.0 EUR
Hinweise für Ludwigslust: Sterbefall im Ausland - Eintrag in das deutsche Sterberegister
- 70 - 120 Euro
- Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister je 12 Euro für die erste sowie 6 Euro für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, sofern sie nicht auf Grund von Bundes- oder Landesrecht gebührenfrei auszustellen sind
Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z. B. für Apostillen, Dolmetscher).
- 70 - 120 Euro
- Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister je 12 Euro für die erste sowie 6 Euro für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, sofern sie nicht auf Grund von Bundes- oder Landesrecht gebührenfrei auszustellen sind
Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z. B. für Apostillen, Dolmetscher).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 18.03.2015
Stichwörter
Erstbeurkundung, Nachbeurkundung, Erstregistrierung