Geburtsnamen wiederannehmen
Beschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
-
Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Hinweise für Ludwigslust: Namensänderung nach Auflösung der Ehe
Ihre Ehe wurde durch Scheidung oder Tod Ihres Ehepartners aufgelöst und Sie möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname (Ehename) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Ihre Ehe wurde durch Scheidung oder Tod Ihres Ehepartners aufgelöst und Sie möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname (Ehename) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
zuständige Stelle
Zuständig ist Ihr Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Kontaktperson
Frau Beate Ott (Standesbeamtin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A-K
Hausanschrift
Fax: 03874 526-109
Telefon Festnetz: 03874 526-188
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Frau Dorena Beyer (Standesbeamtin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: L-Z
Hausanschrift
Fax: 03874 526-109
Telefon Festnetz: 03874 526-187
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Frau Svenja Unger (Standesbeamtin)
Postanschrift
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Telefon Festnetz: 03874 526-198
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stichwörter
Bürgerbüro, Heirat, Eheschließung, Eheschließungen, Geburt, Geburten, Geburtsurkunde, Hochzeit, öffentlich rechtliche Namensänderung, Personenstandswesen, Standesamt
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
-
bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
-
bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Hinweise für Ludwigslust: Namensänderung nach Auflösung der Ehe
- Reisepass oder Personalausweis sowie
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners - bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung oder eingetragenem Sterbefall des Ehepartners
- Reisepass oder Personalausweis sowie
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners - bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung oder eingetragenem Sterbefall des Ehepartners
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Hinweise für Ludwigslust: Namensänderung nach Auflösung der Ehe
Voraussetzung ist, dass die Ehe aufgelöst wurde.
Voraussetzung ist, dass die Ehe aufgelöst wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise für Ludwigslust: Namensänderung nach Auflösung der Ehe
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister wird fortgeschrieben.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister wird fortgeschrieben.
Fristen
keine
Kosten
- für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00
Hinweise für Ludwigslust: Namensänderung nach Auflösung der Ehe
- für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: 30 Euro
- für die Bescheinigung über die Namensänderung : keine
wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: 12 Euro - für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je 12 Euro
- für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: 30 Euro
- für die Bescheinigung über die Namensänderung : keine
wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: 12 Euro - für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je 12 Euro
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Ehenamen, Geburtsnamen, Scheidung