Vormundschaft Anordnung der Pflegeeltern
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten.
Beschreibung
Pflegekinder stehen oftmals unter Vormundschaft oder Pflegschaft. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten. Demgegenüber ist ein Pfleger nur für einen begrenzten Sorgebereich zuständig.
zuständige Stelle
Amtsgericht (Familiengericht)
Ansprechpartner
Fachgebiet sozialpädagogischer Dienst - Spezialdienste
Beschreibung
Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:
- Adoptionsvermittlung
- Familiengerichtshilfe
- Jugendgerichtshilfe
- Pflegekinderdienst
- Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern minderjähriger Kinder
- Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei familiären und anderen Problemen
- Frühe Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Telefon Festnetz: 0800 1414007
KJND Rehna - Nottelefon und Kinderschutzhotline
Telefon Festnetz: +49 38872 53252
Telefon Festnetz: 0163 5007475
Frau K. Freitag
Fax: +49 3841 3040-85155
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5155
E-Mail: K.Freitag@nordwestmecklenburg.de
Standort Grevesmühlen
Fax: +49 3841 3040-5198
Standort Wismar
Fax: +49 3841 3040-5199
Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Internet
Voraussetzungen
Ist ein Pflegekind in seiner Pflegefamilie integriert und wird es auf Dauer dort verbleiben, können auch die Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund bestellt werden und damit das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts erhalten. Das Vormundschaftsgericht achtet bei der Entscheidung vor allem darauf, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse und Ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen für die Vormundschaft/Pflegschaft geeignet sind. Sie können die Vormundschaft/Pflegschaft nur dann übertragen bekommen, wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind.
Beantragen mehrere geeignete Personen die Vormundschaft/Pflegschaft und befinden sich unter ihnen Verwandte des Pflegekindes, wird diesen in der Regel der Vorrang gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1773-1847 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Vormundschaft
- §§ 1909-1921 BGB - Pflegschaft
Verfahrensablauf
Entweder werden Sie dem Gericht vom Jugendamt vorgeschlagen oder Sie machen diesen Vorschlag selbst vor Gericht. Im letzten Fall muss das Jugendamt dann zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme abgeben.
Das Gericht entscheidet über Ihren Antrag unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes und bestellt Sie gegebenenfalls zum Pfleger oder Vormund. Mit Handschlag an Eides statt verpflichtet der Richter oder die Richterin dann den Vormund zur gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgabe.
Wenn über die Änderung des Sorgerechts entschieden wird, müssen folgende Parteien angehört werden:
- das Jugendamt
- die leiblichen Eltern (falls sie das Sorgerecht noch besitzen)
- das Kind, wenn es älter als 14 Jahre ist (Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind ist, desto schwerer wiegt seine Auffassung.)
- die Pflegeeltern
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 29.11.2018