Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.
Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch „Bezirkssozialarbeit“ oder direkt „Bereich Hilfe zur Erziehung“ genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.
In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.
Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.
zuständige Stelle
Das Jugendamt - je nachdem wo Sie wohnen:
- in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
- in einem Landkreis: beim Landratsamt
Ansprechpartner
Kinder- und Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5106(Frau Schulz (FDL))
Telefon Festnetz: 03871 722-9412(Frau Kluth (dezentraler Service))
E-Mail: N.Schulz@kreis-lup.de
Voraussetzungen
Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 27 bis 35 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz
Verfahrensablauf
Sie stellen einen formlosen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" bei ihrem zuständigen Jugendamt.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Jugendamt leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.
Kosten
Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 28.01.2019
Stichwörter
Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter